Rechtlicher HInweis gem. §11 Abs. 1 Nr. 6 HWG: Ich weise audrücklich darauf hin, dass einige der von mir angebotenen Verfahren zur Diagnostik und Therapie von der Schulmedizin nicht als wirksam anerkannt sind, da die wissenschaftlichen Wirkungsnachweise nach schulmedizinischen Standards bisher noch nicht oder nicht hinreichend erbracht worden sind. Naturheilkundliche Behandlungen können jedoch eine Behandlung unterstützen.
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